Die zur Durchführung des Mietverhältnisses vom Mieter bereitgestellten bzw. vom Vermieter erhobenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Telefonnummer, EMailadresse, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Höhe der Miete und Betriebskosten, Daten über den Eingang der Mieten und Betriebskosten, etc.) sind zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich und werden vom Vermieter elektronisch erfasst und gespeichert. Der Mieter erklärt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
Die persönlichen Daten werden ohne vorherige Einwilligung des Mieters (sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen) an keinen Dritten weitergegeben. Eine Ausnahme davon bildet eine Weitergabe an Dritte, wenn dies zur Erfüllung der aus dem Mietvertrag resultierenden Rechte und Pflichten erforderlich ist. Dies ist etwa der Fall,
bei Weitergabe an einen vom Vermieter beauftragten Rechtsanwalt zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter. Der Mieter erklärt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
- bei Weitergabe von Name und Kontaktdaten des Mieters an Handwerker, sonstige
Professionisten, Sachverständige, Sachbearbeiter der Versicherung zur Erledigung von Arbeiten (Erfüllung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsverpflichtungen der Mieträumlichkeiten ) am und im Mietobjekt bzw. Durchführung der damit verbundenen Erhebungen. - Zum Zwecke der Abrechnung der Betriebskosten werden die Verbrauchsdaten für Heizung/Warmwasser von der beauftragten Messdienstfirma erhoben. Der Mieter erklärt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie den Vermieter wie folgt:
Lang Wohnungsvermietung, Westzeile 6, 4061 Pasching, 07229/73338,
traun@lang-wohnen.at
Nach Ende des Mietverhältnisses werden die Daten des Mieters nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 132 BAO, ua.) vom Vermieter gelöscht.
Dem Mieter stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür hat sich der Mieter an den Vermieter zu wenden. Wenn der Mieter der Meinung ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist hierfür die Datenschutzbehörde zuständig.